Tag der Organspende am 5. Juni 2010:

Organspendeausweis gibt Sicherheit

Bonn, 28.05.10 Anlässlich des Tags der Organspende am 5. Juni 2010 erinnert der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz e.V. (BGV): Ein Organspendeausweis kann nicht nur Leben retten – er schafft auch Klarheit und nimmt der Familie eines plötzlich Verstorbenen eine große Bürde ab.

Wenn ein Familienmitglied unerwartet stirbt, ist das für die Angehörigen immer ein Schock. In dieser Situation über eine Organspende zu entscheiden, ist beinahe unmöglich. Aus Hilflosigkeit und Trauer lehnen daher viele Familienangehörige eine Organentnahme ab – zum Leidwesen der rund 12.000 schwerkranken Menschen in Deutschland, die auf ein Spenderorgan warten. Ein Spenderausweis entbindet die Familie von dieser schwierigen Entscheidung und gibt ihr die Sicherheit, im Sinne des Verstorbenen zu handeln.

Organspendeausweise gibt es in zahlreichen Behörden, Apotheken und Arztpraxen. Spendewillige müssen den Vordruck lediglich ausfüllen und bei sich tragen. Registriert wird der Ausweis nicht, sodass die Entscheidung zur Spende jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Außerdem bietet der Ausweis die Möglichkeit, einzelne Organe von einer Spende auszuschließen. „Immer wieder wird die Sorge geäußert, dass man als Besitzer eines Spenderausweises im Notfall schlechter behandelt werden könnte“, erklärt Erhard Hackler, Vorstand des BGV. „Das ist verständlich, aber unbegründet. Denn die Organentnahme oder gar die Vermittlung von Organen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der versorgenden Notärzte.“

Grundsätzlich befürworten 70 Prozent der Menschen in Deutschland die Organspende, allerdings haben nur etwa zwölf Prozent einen Spenderausweis.

Der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz informiert auf seiner Internetseite www.bgv-transplantation.de ausführlich über die Themen Organspende und Transplantation. Dort ist auch eine kostenfreie Broschüre für Transplantierte erhältlich.